Gut zu wissen

Neues Erbrecht: mehr Freiheiten

Text: Bernd de Wall | Lesedauer: 2 Minuten
Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene neue Erbrecht bringt mehr Freiheiten: Erblassende können nun über einen grösseren Teil des Erbes frei verfügen. Besteht ein Testament, wird der Pflichtteil bei Nachkommen um die Hälfte reduziert und entspricht noch 25 Prozent, die Hälfte des Nachlasses kann frei verteilt werden. Während der Pflichtteil der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin oder des -partners unverändert bleibt, entfällt dieser für Eltern gänzlich und kann anderen Begünstigten zugutekommen.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Ehepaare, die sich in laufenden Scheidungsverfahren befinden. Diese können sich bereits vor dem rechtskräftigen Scheidungsurteil vom Erbe ausschliessen. Für Konkubinatspartnerinnen und -partner bleibt hingegen alles unverändert, sie haben weiterhin keinen gesetzlichen Erbanspruch. Diese können mit einer Todesfallrisiko-Versicherung optimal begünstigt werden. Neu fallen Vorsorgeguthaben der Säule 3a bei Banken und Versicherungen nicht in den Nachlass. Denken Sie also frühzeitig daran, Ihre Partnerin oder Ihren Partner oder speziell Begünstigte im Testament einzusetzen. Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die gesetzliche Erbteilung.
Digitale Vignette 24 Spotlight 2023
Am 1. August 2023 wurde die elektronische Autobahn-Vignette eingeführt. Die Gebühr von 40 Franken ist dabei an das Kontrollschild statt an ein einzelnes Fahrzeug gekoppelt. Das freut nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer mit einer Wechselnummer. Denn falls im Verlaufe des Jahres das Fahrzeug gewechselt oder die Windschutzscheibe ersetzt wird, ist keine neue Vignette nötig. Und auch das lästige Kratzen entfällt.
Folgen Sie uns