Senior Segmentmanagerin Privatkunden
Importieren Sie das Auto aus der EU, ist es zollfrei. Das müssen Sie aber nachweisen – mit dem Formular EUR.1, das Sie von Ihrem Händler bekommen.
Importieren Sie das Auto aus Staaten, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, können Sie es unter Umständen zollfrei in die Schweiz importieren. Auch hier müssen Sie einen Ursprungsnachweis vorlegen. Die Behörden des Ausfuhrlands helfen Ihnen dabei.
Importieren Sie das Auto aus anderen Ländern, müssen Sie Zoll bezahlen – zwischen CHF 2.– und CHF 15.– pro 100 kg Fahrzeuggewicht. Und zwar direkt bei der Zollstelle.
So oder so müssen Sie in jedem Land die Ausfuhr anmelden. Beim deutschen Zoll macht das Ihr deutscher Händler für Sie.
Sie haben im Ausland ein Auto gekauft und möchten damit gleich selbst in die Schweiz fahren? Dann brauchen Sie eine Versicherung und die entsprechenden Kontrollschilder. Wo und wie Sie die bekommen, sagt Ihnen Ihr Verkäufer oder die dortigen Behörden. Beim Autoimport aus Deutschland können Sie Ihr Schild bei der jeweiligen Gemeinde anfragen.
Sind Sie zu Hause angekommen, müssen Sie das Auto beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons anmelden – inklusive Abgaswartung und Motorfahrzeugkontrolle.
Ihr Auto ist nagelneu, frisch importiert und schon ein Garantiefall? Dann wenden Sie sich an die offiziellen Markenvertreter. Denn die sind dazu verpflichtet, alle Garantieleistungen des Herstellers auszuführen – allerdings nur bei Fahrzeugen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.
Bei Fahrzeugimporten aus den USA und anderen Ländern brauchen Sie eine spezielle Neuwagen-Garantieversicherung. Die gibt es zum Beispiel bei Quality1 und lohnt sich.