Teilnahmebedingungen
Allianz weiterempfehlen

  1. Bei einem gültigen Neuabschluss einer Haushalts-, Motorfahrzeug-, Wasserfahrzeug-, Reise- und/oder Rechtsschutzversicherung der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG und/oder CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (nachfolgend zusammen als «Allianz Suisse» bezeichnet) erhält die abschliessende Person (Neukunde:in) einen einmaligen Rabatt auf die erste Jahresrechnung der ersten abgeschlossenen Police im Wert von CHF 50.–, sofern die nachfolgenden Bedingungen vorliegen.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen, handlungsfähigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG und deren Tochtergesellschaften sowie Personen, welche bereits eine separate Vermittlervereinbarung mit der Allianz Suisse abgeschlossen haben und/oder berufsmässig Versicherungsprodukte vermitteln.
  3. Als Neukunden gelten alle Personen, welche zum Zeitpunkt der Empfehlung kein Versicherungsverhältnis mit der Allianz Suisse haben oder Personen, die bereits ein Versicherungsverhältnis mit der Allianz Suisse hatten, das mehr als 2 Jahre zurückliegt.
  4. Die Selbstempfehlung sowie die Empfehlung von Familienmitgliedern, die im gleichen Haushalt wohnen, sind nicht rabattberechtigt. Ferner sind Neukunden ausgeschlossen, welche bereits von anderen Sonderkonditionen profitieren (bspw. Mitgliedschaft bei einem Kooperationspartner der Allianz Suisse) oder bereits Kontakt zum Vertriebsnetz der Allianz Suisse zwecks allfälligen Abschlusses eines Versicherungsvertrages haben.
  5. Die Allianz Suisse behält sich das Recht vor, die Aktion «Kunden werben Kunden» auf jeden beliebigen Zeitpunkt zu beenden.
  6. Der Rabatt wird in Form eines einmaligen abzugsberechtigen Rabatts bei der ersten Jahresprämie der neu abgeschlossenen Police ausgerichtet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.