Clever vorsorgen.
Mit der Säule 3a. 

  • Mit der Säule 3a können Sie Steuern sparen. Das angesparte Kapital unterliegt nicht der Vermögenssteuer.
  • Alle Erwerbstätigen in der Schweiz dürfen in die Säule 3a einzahlen.
  • Eine frühzeitige Auszahlung des Säule-3a-Kapitals ist in bestimmten Fällen möglich, etwa für Wohneigentum.
  • Es gibt einen jährlichen Maximalbetrag für die Säule 3a.
Nach der Pensionierung reisen gehen. Die eigenen vier Wände geniessen. Es gibt so viel, worauf man sich freuen kann. Damit Sie auch im Alter auf nichts verzichten müssen, gibt es die Säule 3a. Sie hilft, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen.
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Die 3. Säule umfasst die private Vorsorge im 3-Säulen-Modell der Schweiz. Die Säule 3a ist die sogenannte gebundene Vorsorge. Sie heisst so, weil das Geld in der Säule 3a grundsätzlich bis zur Pensionierung gebunden ist. Die Säule 3b ist die freie Vorsorge. 

Mit einer Einzahlung in die Säule 3a können Sie das Geld einfach für später zur Seite legen und dabei auch noch Steuern sparen. Einzahlungen sind jährlich bis zum erhöhten Säule-3a-Maximalbetrag möglich.

Für das Jahr 2024 heisst das konkret:

  • Angestellte mit Pensionskasse: max. CHF 7056.–
  • Alle ohne Pensionskasse: max. CHF 35 280.– (max. 20 % des Nettoeinkommens)

Normalerweise darf die Säule-3a-Auszahlung frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter erfolgen. Für Frauen und Männer heisst dies zwischen 60 und 70 Jahren. Der Aufschub bis 5 Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter ist jedoch nur möglich, sofern der Nachweis erbracht wird, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Aber was, wenn Sie nach Spanien auswandern oder sich in der Schweiz ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten? Dann ist in manchen Fällen auch ein Vorbezug der 3a-Gelder möglich. Sie können sich das angesparte Säule-3a-Kapital vorzeitig auszahlen lassen, wenn Sie: 

  • selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen
  • ein Hypothekendarlehen zurückzahlen
  • sich selbstständig machen oder wenn Sie bereits selbstständig sind und eine andere selbstständige Tätigkeit aufnehmen
  • die Schweiz endgültig verlassen
  • eine ganze Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen
  • sich in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der 2. Säule einkaufen wollen

In einigen Fällen können Sie auch nur einen Teil der Säule 3a auflösen. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater

Die private Vorsorge wird vom Bund gefördert. Die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie deshalb vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem muss das gesamte Guthaben nicht als Vermögen versteuert werden. Wenn Sie innerhalb der Säule 3a vorsorgen, profitieren Sie somit von einer Steuerersparnis.
Wenn das ganze Säule-3a-Kapital in einem einzigen Jahr ausbezahlt wird, können relativ hohe Steuern anfallen. Deshalb macht es in gewissen Fällen Sinn, mehrere 3a-Lösungen zu haben, wie Lebensversicherungen in der 3a, 3a-Konten oder 3a-Depots. So können Sie den Säule 3a-Bezug über mehrerer Jahre staffeln und so die Steuerprogression brechen.

Mehrere 3a-Konten zu haben, ist in der Regel eine gute Idee. Denn so können Sie eine höhere Steuerbelastung durch eine gestaffelte Auszahlung minimieren.

Die meisten Kantone erlauben diese Steueroptimierung. Informieren Sie sich in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung, direkt bei der Steuerbehörde oder bei einem Berater, ob dies auch für Ihren Kanton gilt.

In der gebundenen Vorsorge ist gesetzlich vorgegeben, wer nach Ihrem Ableben das Geld erhält. Die Begünstigung hat diese Reihenfolge:

  • die überlebende Ehegattin bzw. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin bzw. der überlebende eingetragene Partner
  • die direkten Nachkommen 
    – sowie die natürlichen Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Masse unterstützt worden sind 
    – oder die Person, die mit ihr/ihm in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem/seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat
    – oder die Person, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss
  • die Eltern
  • die Geschwister
  • die übrigen Erben

Die Reihenfolge der Begünstigung kann an gewissen Stellen angepasst werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. 

Banken und Versicherungen bieten unterschiedliche Möglichkeiten im Rahmen der gebundenen Vorsorge an. Der Vorteil bei der Versicherung: Wir können die Risiken Invalidität und Todesfall mit absichern. So sorgen Sie nicht nur dafür, dass Sie im Alter Ihren Lebensstandard beibehalten können. Sondern auch, dass Sie und Ihre Familie gut abgesichert sind, falls Ihnen etwas zustösst. Zusätzlich sind die 3a-Gelder bei der Versicherung geschützt. Im Konkursfall ist das Sicherheitsguthaben zu 100 % gesetzlich gesichert und das Ertragsguthaben im Umfang des aktuellen Kurswerts der Fondsanteile.
Sie können bis zur Pensionierung in die Säule 3a einzahlen. Wer länger arbeitet, darf länger einzahlen, jedoch längstens bis 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter.
Es empfiehlt sich, so früh wie möglich mit dem 3a-Sparen anzufangen – also sobald Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.
Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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