Freiheit geniessen. Mit unserer Motorradversicherung.
 

Freiheit geniessen. 
Unsere 
Motorrad­versicherung.

Legendäre Kurven. Atemberaubende Pässe. Staubige Pisten im Nirgendwo. Im Gepäck nichts als die Freiheit. Und unser Versprechen, dass wir da sind, wenn mal was klemmt. Rund um die Uhr und unbürokratisch.
DAS IST DRIN 
Einen fremden Seitenspiegel zerkratzt. Oder beim Abbiegen einen anderen Lenker übersehen. Wenn Sie mit Ihrem Töff anderen einen Schaden zufügen, kommt unsere Motorradversicherung für Reparaturen, Personenschäden und teilweise für Folgekosten auf. Die Haftpflichtversicherung für Motorräder und Roller ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung.
Gut für Sie: 
  • Prämien sparen
    Wer vorsichtig fährt, spart sich nicht nur den Ärger. Sondern auch bis zu 70 % der Prämien.
  • Flexibler Selbstbehalt
    Wie viel möchten Sie übernehmen? Bestimmen Sie selbst.
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
    Andere stellen unberechtigte Forderungen. Wir setzen uns für Sie ein.
  • Eigentum von Familienmitgliedern versichert
    Unsere Haftpflicht deckt auch Schäden am Eigentum von Familienmitgliedern – auch wenn diese nicht im gleichen Haushalt leben. Etwa wenn Sie beim Losfahren das Auto Ihrer Tochter touchieren.
Motorradversicherung: Haftpflicht
Motorradversicherung: Kasko
Auf zwei Rädern ist eine gute Reaktion wichtig. Doch manchmal reicht auch die nicht. Wenn etwas passiert, übernehmen wir die Schäden. Zum Beispiel, wenn jemand Ihr parkiertes Motorrad oder Ihren Roller beschädigt hat.
Hagel, Sturm und Hochwasser zeigen keinen Respekt vor Ihrer Harley. Und der Dieb erst recht nicht. Unsere Teilkaskoversicherung kommt für fast alle Schäden an Ihrem Motorrad oder Roller auf, die weder Sie noch ein anderer Lenker verursacht haben.
Beim Anhalten fällt das schwere Motorrad um. Die Kurve ist enger als gedacht und die Leitplanke näher. Die Vollkaskoversicherung deckt selbstverschuldete Schäden am eigenen Töff ab – und natürlich auch alle Teilkasko-Leistungen.
Gut für Sie: 
  • Modulare Deckung
    Erweitern Sie Ihre Kaskoversicherung mit unseren zusätzlichen Deckungen.
  • Flexibler Selbstbehalt
    Sie entscheiden, wie hoch Ihr Selbstbehalt in der Kaskoversicherung ist.
  • Volle Entschädigung
    Bei einem Totalschaden in den ersten beiden Jahren sind 100 % des Kaufpreises versichert.
Für noch mehr Schutz können Sie Ihre Motorradversicherung mit folgenden Extras ausstatten:
Assistance

Wer viel unterwegs ist, um Neues zu entdecken, kann schon mal in Not geraten. Unsere Assistance hilft Ihnen schnell zurück in den Sattel. Wir unterstützen Sie schnell und unbürokratisch: bei Pannen, bei einem Unfall und bei Diebstahl. Rund um die Uhr. Entweder in der Schweiz und dem angrenzenden Ausland oder auf Wunsch in ganz Europa. Unsere Assistance hilft Ihnen zum Beispiel wie folgt:

  • Wir bergen Ihr Motorrad und schleppen es ab.
  • Dauert die Reparatur länger als erwartet, übernehmen wir die Kosten für die Übernachtung, Weiter- oder Rückreise bis zum jeweiligen Betrag.
  • Wir liefern benötigte Ersatzteile.
Bonusschutz
Der Töff vor Ihnen bremst abrupt. Sie leider nicht. Wenn es bei einem Schaden pro Jahr bleibt, bleibt Ihre  Bonusstufe konstant.
Auslandschadenschutz
Mitten in Ihrem Roadtrip durch Europa kommt es zu einer Kollision. Den aufgebrachten Verursacher verstehen Sie nicht. Noch weniger Ihre verbogene Federgabel. Schliesslich hatten Sie Grün. Wenn bei einem Unfall im Ausland der andere Lenker Schuld hat, aber nicht genügend versichert ist, springen wir ein. Und zwar sofort. Damit Sie bei all dem Ärger nicht auch noch auf Ihr Geld warten müssen.
Ganzjahresversicherung
Sie möchten auch im Winter mal spontan eine Runde drehen? Wenn Sie die Kontrollschilder das ganze Jahr an Ihrem Motorrad behalten, bezahlen Sie nur 9 Monate, dürfen aber die gesamten 12 Monate fahren. Und bleiben das ganze Jahr flexibel.
Unfallversicherung
Wenn Sie und Ihr Mitfahrer oder Ihre Mitfahrerin bei einem Unfall verletzt werden, ist das schlimm genug. Wir nehmen Ihnen die finanzielle Belastung ab. Für die Heilungskosten kommen wir fünf Jahre lang auf, auch in der Privatabteilung. Zusätzlich zu anderen Personenversicherungen. Und wir bezahlen sofort – auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.
Schutzkleidung
Den Sturz haben Sie dank Schutzkleidung gut überstanden. Ihre teure Lederkombi leider nicht. Bis zu einem Wert von CHF 4000.– ersetzen wir Ihre Motorradkleidung.
Miet- und Ersatzwagen
Ihr Motorrad wird repariert? Mit dieser Zusatzoption haben Sie Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur. 
Eigenschäden
Auf Wunsch können Sie in unserer Motorradhaftpflicht auch Schäden versichern, die Sie mit Ihrem Töff an Ihrem eigenen Hab und Gut verursachen. Zum Beispiel wenn Sie mit Ihrem Motorrad Ihr Auto zerkratzen.
Freiheit hat zwei Räder.
Ihre Vorteile
  • Umfassender Schutz für Ihr Motorrad und alle darauf
  • Passende Zusatzoptionen für jede Situation
  • Über 100 Jahre Erfahrung als Autoversicherer
FAQ

Nein, eine Motorradversicherung für die Probefahrt müssen Sie in der Regel nicht abschliessen. Wenn das Fahrzeug eingelöst ist, besteht auch eine Haftpflichtversicherung, die für alle Lenkenden gilt – also auch für eine Probefahrt. Bei professionellen Garagen müssen sich darüber in der Regel keine Gedanken machen. Achten Sie jedoch beim privaten Kauf und Verkauf darauf, dass das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt eingelöst ist, dass also ein gültiger Fahrzeugausweis vorhanden und ein Kontrollschild am Motorrad montiert ist.

Falls Sie jedoch bei der Probefahrt das Motorrad beschädigen, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Klären Sie vor der Probefahrt ab, ob Ihre Privathaftpflicht für allfällige Schäden bei Probefahrten aufkommt. Der entsprechende Baustein heisst für gewöhnlich «Führen fremder Motorfahrzeuge» oder «Fremdlenker-Deckung». Mehr dazu finden Sie dummy in unserem Ratgeber.

Bevor Sie mit Ihrem Motorrad auf die Strasse dürfen, brauchen Sie eine Motorradversicherung. Anschliessend können Sie Ihr Fahrzeug mit dem Versicherungsnachweis beim Strassenverkehrsamt einlösen. Den Versicherungsnachweis schickt Ihre Versicherung in der Regel nach dem Abschluss elektronisch an das Strassenverkehrsamt. Sobald das geschehen ist, müssen Sie den Fahrzeugausweis auf dem Amt umschreiben lassen und allenfalls ein neues Kontrollschild beziehen. Bei professionellen Garagen übernimmt das Einlösen häufig der Verkäufer oder die Verkäuferin. Falls Sie Ihre Motorradversicherung bei uns abgeschlossen haben und einen Versicherungsnachweis benötigen, können Sie das ganz einfach dummy mit unserem Online-Formular erledigen.

Ja. Wenn Sie Ihre Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt hinterlegen, wird Ihre Motorradversicherung unterbrochen, bis Sie Ihre Schilder wieder einlösen. Der Fachausdruck dafür lautet «sistiert». Falls Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Motorrad abgeschlossen haben, laufen gewisse Teile der Versicherung in dieser Zeit weiter. So sind Sie weiterhin gegen sogenannte Stillstandrisiken wie etwa Marder- oder Hagelschäden geschützt. Da Sie aber beispielsweise keine Haftpflichtversicherung brauchen, wenn Sie nicht fahren, erhalten Sie einen Teil der Prämie zurückvergütet.

Sie möchten auch mal im Winter eine Runde drehen? Dann können Sie eine sogenannte Ganzjahres-Versicherung abschliessen. Damit sparen Sie sich den administrativen Aufwand der Ein- und Auslösung und profitieren von 25 % Rabatt auf Ihre Motorradversicherung.

Ja. Wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen, sind Schäden an Drittpersonen über die Haftpflicht Ihrer Motorradversicherung grundsätzlich versichert. Dazu gehören auch Verletzungen von Beifahrern und Beifahrerinnen. Gerade für Kinder und andere Personen, die nicht über einen Schweizer Arbeitgeber unfallversichert sind, lohnt sich aber in jedem Fall eine sogenannte Insassen-Unfallversicherung. Mit diesem Zusatz zu Ihrer Motorradversicherung lassen sich zusätzliche Leistungen bei Unfällen versichern, beispielsweise für Heilungskosten oder den Fall einer Invalidität. Ausserdem ist in unserer Insassen-Unfallversicherung ein Upgrade enthalten – wenn Sie also allgemein versichert sind, übernehmen wir bei einem Unfall die Kosten für die private Abteilung.
Nicht automatisch. Bei den meisten Versicherungen können Sie Ihre Schutzkleidung aber mit einem Zusatzbaustein in der Teil- oder Vollkasko Ihrer Motorradversicherung einschliessen. Bei unserer Motorradversicherung heisst die entsprechende Deckung «Schutzbekleidung». Je nach Versicherung fällt die Schutzbekleidung unter «mitgeführte Sachen». Überprüfen Sie in diesem Fall, ob die versicherte Summe ausreicht, um auch Ihre Schutzbekleidung nach einem Unfall zu ersetzen. Und falls Ihre Schutzkleidung aus einem verschlossenen Topcase entwendet wird, erstattet Ihnen unsere Kaskoversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Summe zum Wiederbeschaffungswert.

Ja, ein in der Schweiz zugelassenes Motorrad ist auch in den meisten Staaten Europas versichert. Vergleichen Sie dazu die aufgeführten Länder in unserem dummy Ratgeber zum Thema «Grüne Karte». Die sogenannte «Grüne Karte» ist ein internationaler Versicherungsnachweis – entsprechend sollten Sie diese bei Fahrten im Ausland immer bei sich haben, um bei einer Polizei- oder Grenzkontrolle beweisen zu können, dass Ihr Motorrad versichert ist. 

Falls Sie eine Assistance Pannenhilfe in Ihrer Motorradversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie aber auf jeden Fall überprüfen, ob diese nur in der Schweiz, im angrenzenden Ausland oder in ganz Europa gilt. Und wenn Sie regelmässig Fahrten im Ausland unternehmen, lohnt sich zudem unsere Zusatzdeckung «Auslandschadenschutz». Denn falls Sie einen Unfall im Ausland haben, an dem Sie nicht schuld sind, kann es sein, dass die ausländische Haftpflichtversicherung nicht den gesamten Schaden übernimmt. Mit der Zusatzdeckung «Auslandschadenschutz» kommen wir für die Mehrkosten auf.

Falls Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, ist Ihr Motorrad gegen Diebstahl und Beschädigungen versichert, die durch einen versuchten Diebstahl entstehen. Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird und nach 30 Tagen nicht auftaucht, gilt dies als Totalschaden und es wird in der Regel der Zeitwert erstattet. Bei unserer Kaskoversicherung ist übrigens stets der sogenannte Zeitwertzusatz eingeschlossen. Das heisst, dass wir bei einem Totalschaden in den ersten beiden Betriebsjahren den vollen Kaufpreis Ihres Motorrads erstatten. Nach den ersten beiden Betriebsjahren erhalten Sie jeweils noch 20 % mehr, als Ihr Motorrad zum Zeitpunkt des Unfalls wert war.
Sie besitzen ein Sammlerobjekt, mit welchem Sie weniger als 5000 km im Jahr zurücklegen? Dann empfehlen wir ab 15 Jahren eine sogenannte Youngtimerversicherung und ab 30 Jahren eine Oldtimerversicherung. So ist auch die Höchstentschädigung für 5 Jahre garantiert. Am besten wenden Sie sich dafür dummy an Ihren Berater oder Ihre Beraterin. Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Thema dummy Oldtimerversicherung.
Für Rechtsstreitigkeiten auf der Strasse empfiehlt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung – zum Beispiel bei unserer Tochtergesellschaft CAP. So erhalten Sie bei einem Unfall Unterstützung von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten. Der Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen aber auch, wenn Sie eine ungerechtfertigte Busse erhalten oder bei rechtlichen Problemen rund um den Kauf und Verkauf von Motorrädern.
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Manchmal muss man es einfach ganz genau wissen.
 
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7 Tage. 24 Stunden.
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden. 
4,8 Sterne
Ergebnisse aus unserer laufenden Kund:innenbefragung im Schadensfall (Fahrzeug).
Stand: Ende Q4 2023 / 109 681 Kund:innenfeedbacks
 
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