Für alle Fälle. Unsere Unfallversicherung.

Der Abwart stürzt von der Leiter und bricht sich den Knöchel. Auf dem Weg zur Arbeit übersieht Ihre Buchhalterin die Vorfahrt und liegt jetzt im Spital. Ihren Angestellten kann immer etwas passieren. Und das kann für alle Beteiligten teuer werden. Deshalb ist eine Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch. Jeder Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschliessen. Sie kommt bei Unfällen im und ausserhalb des Betriebes auf. Zum Beispiel mit Taggeldzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit oder durch die Übernahme von Heilungskosten und Rentenzahlungen. Für die ersten zwei Tage nach einem Unfall bezahlen Sie als Arbeitgeber den Lohn weiter. Ab dem dritten Tag springen wir ein. Und in Fällen von lange andauernder Arbeitsunfähigkeit werden die Leistungen nach UVG mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) koordiniert.
Gut zu wissen:
Die obligatorische Unfallversicherung deckt maximal 80 % des letzten Lohnes ab – bis zum UVG-Maximum von CHF 148 200 (Stand 01.01.2019). Diese Lücke schliesst unsere UVG-Zusatzversicherung. Damit man nicht auch noch finanziell kürzertreten muss.
Die Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz. Auch solche im Nebenerwerb sowie Hausangestellte, Reinigungspersonal, Praktikanten und Lernende. Obligatorisch versichert sind grundsätzlich auch Familienmitglieder des Arbeitgebers. Selbstständige hingegen unterliegen nicht der UVG-Pflicht – ebenso wenig Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen und keine AHV-Beiträge bezahlen. Diese können sich freiwillig versichern.
Gut zu wissen:

Gegen Berufsunfälle (BU) sind alle Angestellten versichert. Gegen Nichtberufsunfälle (NBU) nur Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind.

Personen, die vorübergehend oder dauerhaft aus der obligatorischen Unfallversicherung ausscheiden, können die Nichtberufsunfallversicherung durch Abschluss einer Abredeversicherung für die Dauer von maximal 6 Monaten verlängern.

DAS IST DRIN 

Was beinhaltet die Unfallversicherung gemäss UVG?

  • Ambulante Heilbehandlung – Der Verkäufer hat sich den Fuss gebrochen und trägt jetzt einen Gips.
  • Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung – Die Lernende verletzt sich beim Fussballspielen das Kreuzband.
  • Reise-, Transport- und Rettungskosten – Die Verkaufsleiterin hat einen Unfall auf dem Weg zu einer Tagung im Ausland.
  • 80 % Taggeld ab dem dritten Tag. Bis zum UVG-Maximum – Der Personalchef fällt nach einen Autounfall für längere Zeit aus.
  • Invaliden- und Hinterlassenenrenten – Die IT-Spezialistin verunglückt auf dem Heimweg und hinterlässt eine dreiköpfige Familie.
  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung – Die Küchenhilfe erleidet nach einem Sturz beim Skifahren eine bleibende Beeinträchtigung.
Unfallversicherung Leistungen aus UVG
Unfallversicherung Leistungen aus UVG
Unfallversicherung Leistungen aus UVG
Unfallversicherung Leistungen aus UVG
Ein Mitarbeiter verunfallt in Übersee und muss zur Behandlung zurück in die Schweiz transportiert werden. Eine Mitarbeiterin verdient mehr als das UVG-Maximum. Die obligatorische Unfallversicherung garantiert zwar einen soliden, aber begrenzten Schutz. Gut, wenn Sie die gesetzliche Unfallversicherung mit unserer UVG-Zusatzversicherung ergänzen. Für alle Angestellten. Oder für einzelne Personengruppen.
Das machen wir: 
  • Weltweit versichert bei Spitalaufenthalt.
  • Taggeld ab dem ersten Tag. Auch für Lohnanteile über dem jeweiligen UVG-Maximum.
  • Invaliditäts- und Todesfallkapital als Ergänzung zu den UVG-Rentenleistungen.
  • Übernahme von Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit und Wagnis.
  • Zahnbruchschäden, die durch die obligatorische Unfallversicherung nicht gedeckt sind.
  • Kombinationsrabatt für Paketlösungen (UVG, Krankentaggeldversicherung) sowie gegebenenfalls Überschussbeteiligung. 
Ihre Vorteile
  • Gesetzlich vorgeschriebener Schutz, individuell erweiterbar
  • Weltweite Deckung
  • Sicherstellung der Lohnfortzahlung
  • Umfassendes Case Management
  • Persönliche Beratung durch Fachexperten
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