Drohnen gewerblich nutzen. Das müssen Sie als Unternehmen beachten.

  • Drohnen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Unternehmen.
  • Mit der steigenden Nutzung steigen auch die Gefahren, die von Drohnen ausgehen.
  • Seit Anfang 2023 gelten in der Schweiz die europäischen Drohnenregelungen.
  • Die Versicherungspflicht wurde auf weitere Drohnen ausgedehnt.
  • Wer eine Drohne fliegt, muss neuerdings in der Regel eine Prüfung ablegen. 
Von einfachen Filmaufnahmen bis hin zur Inspektion von kritischen Infrastrukturen – Drohnen werden immer mehr Teil unseres Alltags. Gerade im gewerblichen Sektor bieten sich neuartige Einsatzmöglichkeiten, welche die Kosten für Unternehmen reduzieren. Neue Technologien bergen aber auch neue Risiken, die finanzielle Absicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Viele Unternehmen nutzen die Vorteile von Drohnen für das eigene Geschäftsmodell. Kein Wunder, denn die unbemannten Fluggeräte können in vielfältigen Anwendungsbereichen genutzt werden, wie etwa: 

  • Medien und Film: Foto- und Videoproduktionen
  • Baugewerbe: Planung, Dokumentation Baufortschritt, Inspektion und Verkaufsdokumentation
  • öffentliche Hand: Suche und Rettung
  • Landwirtschaft: Pflanzenkontrollen und -schutz oder Rehkitzrettungen

Neue Technologien bergen für gewöhnlich auch neue Risiken. Der Drohnenexperte und Aviation Practice Leader der AGCS James Van Meter bestätigt, dass es in der Vergangenheit viele Vorfälle gegeben hat, die zum Schluss führen, dass mit steigenden Nutzerzahlen auch die Anzahl der Unfälle und Kollisionen zunimmt. Zu möglichen Unfällen mit Drohnen zählen etwa

  • Sachschäden, wie Beschädigungen von Fahrzeugen oder Gebäuden wegen eines Drohnen-Absturzes
  • Kollision mit anderen Luftfahrzeugen und Fluggeräten
  • Personenschäden infolge Drohnen-Absturz

Bei der Verwendung von Drohnen gilt es daher, unbedingt die in der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) aufgeführten Vorgaben und Bewilligungspflichten einzuhalten. Beachten Sie dazu die Informationen, die das BAZL in seinem Drohnenguide zur Verfügung stellt.

Seit Anfang 2023 gelten in der Schweiz die europäischen Drohnenregelungen. Geändert wurden unter anderem die Regelungen hinsichtlich Versicherungspflicht für die Drohnen und Prüfungspflicht für die Pilotinnen und Piloten.

Neu wird unterschieden zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig».

Ausserdem müssen neu bereits Drohnen ab einem Gewicht von über 250 g versichert werden. Bisher galt die Versicherungspflicht für Drohnen ab 500 g.

Laut Drohnenregulierung gilt für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten grundsätzlich eine Registrierungspflicht. Davon ausgeschlossen sind Personen, die Drohnen unter 250 g betreiben – vorausgesetzt, die Drohne ist nicht mit einer Kamera, einem Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet, mit denen sich personenbezogene Daten erfassen lassen.

Für alle Personen, die Drohnen über 250 g fliegen, ist ein Zertifikat obligatorisch. Der Umfang der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der die Drohne geflogen wird.

Um Drohnen unter 250 g zu fliegen, wird kein Zertifikat benötigt. Das BAZL empfiehlt jedoch, zumindest die Schulung A1/A3 zu absolvieren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Juristische Personen können keine Schulung / Prüfung absolvieren.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schreibt vor, dass Halterinnen und Halter einer Drohne mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 g eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von CHF 1 Mio. abschliessen müssen.

Die Allianz bietet den meisten Unternehmen in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungserweiterung für die Benutzung von Drohnen mit einem Gesamtgewicht unter 25 Kilo an. Zum Beispiel für eine Immobiliengesellschaft, die Verkaufsobjekte für die Verkaufsdokumentation mit Drohnen fotografiert. Damit sind allfällige Haftpflichtschäden gedeckt, die Sie mit Ihrer Drohne verursachen.

Zusätzlich zu den Haftpflichtrisiken können Sie mit einer Technikversicherung auch Schäden an Ihrer Drohne versichern – zum Beispiel durch einen Absturz wegen Material-, Fabrikations- oder Bedienungsfehlern oder Versagens der Fernsteuerung. Foto-, Film-, Mess- und Prüfgeräte, die Sie mit der Drohne transportieren, können Sie ebenfalls versichern.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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