Unsere Charterversicherung

powerd by Allianz Suisse

  • Versicherungsart

    Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Törn privat durchführen, oder ob Sie als Berufs- oder Milizskipper in See stechen.

    Wünschen Sie eine einmalige Deckung (Beginndatum + 363 Tage) oder eine 5 Jahresdeckung mit jährlichem Kündigungsrecht?

  • Was möchten Sie versichern?

    Stellen Sie in vier einfachen Schritten, Ihren gewünschten Deckungsumfang zusammen. Informationen zum Deckungsumfang können Sie in den Bedingungen hier entnehmen.

  • Versicherungsprämie

    Ihre Netto Jahresprämie*

    Wir werden den Fall schnellst möglichst bearbeiten.

    Haben Sie noch Fragen vor dem Abschluss?
    Kontaktieren Sie uns:

    Tel.: 058 358 53 53
    Mail: yachting@allianz.ch

    *Die netto Jahresprämie ist exkl. der gesetzlichen Stempelsteuer von 5%.
  • Ihre Angaben

    Kontakt:

    Informationen zum Datenschutz
    Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung von Personendaten beachten wir die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und seiner Verordnung. Wenn nötig holen wir im Schadenformular die von Ihnen erforderliche Einwilligung ein. Vor Vertragsabschluss ist die Datenbearbeitung erforderlich, um entscheiden zu können, ob der Vertrag abgeschlossen werden kann und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Während der Vertragsdauer ist die Datenbearbeitung nötig für die Verwaltung Ihres Vertrages (u.a. Prämienabrechnungen) und bei der Meldung eines Schadens, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Forderungen bezahlt werden.
    Vor Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer kann es zur Risikobeurteilung (risikogerechte Prämie), zur Bonitätsprüfung, zur weiteren Abklärung des Sachverhalts sowie im Schadenfall notwendig sein, Anfragen an Dritte im In- und Ausland zu richten und mit diesen Ihre Daten auszutauschen. In erster Linie bearbeiten wir die Angaben aus dem Versicherungsantrag und der Schadenanzeige. Sofern erforderlich, holen wir bei Dritten sachdienliche Informationen ein (Vorversicherer betreffend bisherigem Schadenverlauf, Bonitätsprüfungsgesellschaften, Mit- und Rückversicherer, Medizinalpersonen, Ärzte, Amtsstellen, Spitäler, Sozialversicherer, Arbeitgeber bei Kollektivversicherungen). Im Falle eines Rückgriffes auf einen haftpflichtigen Dritten können die Daten zur Durchsetzung des Regressanspruches dem haftpflichtigen Dritten bzw. dessen Haftpflichtversicherer übermittelt werden. Die Allianz Suisse verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten können an die Generalagenturen der Allianz Suisse weitergeleitet werden. Die Generalagenten stehen mit der Allianz Suisse in einem Agenturverhältnis.
    Um Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können und die Kosten zu optimieren, werden unsere Dienstleistungen teilweise durch rechtlich selbständige Unternehmen im In- und Ausland erbracht. Es kann sich um Konzerngesellschaften der Allianz Gruppe oder um Kooperationspartner handeln. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sind wir auf die konzerninterne wie auch konzernexterne Weitergabe Ihrer Daten angewiesen. Im Zusammenhang mit Produktoptimierungen bearbeiten wir Ihre Daten für interne Marketingzwecke.
    Die Vermittler sind vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie die Bestimmungen des DSG zu beachten. Makler erhalten nur Einsicht in Ihre Daten, wenn Sie den Makler dazu ausdrücklich ermächtigt haben (sog. Maklermandat).
    Wir bewahren Ihre Daten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf.
    Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer elektronisch gespeicherten oder im Dossier abgelegten Daten.

    Aufsichtsbehörde Die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft (Aktiengesellschaft mit Sitz in Wallisellen) untersteht der Aufsicht der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern.

    Einwilligungsklausel
    Der/Die Antragstellende bestätigt, die Versicherungsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und über die Identität des Versicherers, über die versicherten Risiken, den Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe der Prämie, die Pflichten des Versicherungsnehmers, die Laufzeit und Beendigung des Vertrages sowie die Bearbeitung der Personendaten einschliesslich Zweck, Art der Datensammlung sowie Empfänger informiert worden zu sein.
    Hat die Gesellschaft die Informationspflicht des schweizerischen Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) verletzt, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Versicherungsvertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei der Gesellschaft wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt 4 Wochen, nachdem der Versicherungsnehmer von der Pflichtverletzung und den gesetzlichen Informationen Kenntnis erhalten hat, jedenfalls spätestens 1 Jahr nach der Pflichtverletzung. Für im Fürstentum Liechtenstein gelegene Risiken und für Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Hauptverwaltung im Fürstentum Liechtenstein gilt die Informationspflicht des liechtensteinischen Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VersVG). Hat die Gesellschaft die liechtensteinische Informationspflicht verletzt, so ist der Antragsteller an den Antrag nicht gebunden und der Versicherungsnehmer kann nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens 4 Wochen nach Zugang der Police einschliesslich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Er/Sie bestätigt, die Informationen des gebundenen Versicherungsvermittlers der Allianz Suisse Gruppe erhalten zu haben.
    Der/Die Antragstellende bestätigt, dass er/sie die Sprache, in der dieses Formular und die darin erwähnten Grundlagen abgefasst sind, versteht.
    Er/Sie bestätigt, die vorstehenden Informationen zum Datenschutz gelesen und verstanden zu haben. Sofern besonders schützenswerte Personendaten (z.B. Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, der Durchführung und/oder der Schadenbearbeitung) bearbeitet werden, willigt er/sie in die Bearbeitung ein. Er/Sie ist an diesen Antrag während 14 Tagen gebunden, wenn es sich um eine Versicherung ohne ärztliche Untersuchung handelt, und während 4 Wochen, wenn die Versicherung eine ärztliche Untersuchung erfordert. In beiden Fällen beginnt die Frist mit der Übergabe des Antrags an die Gesellschaft. Er/Sie ermächtigt die Allianz Suisse, die zur Antragsprüfung, zur Risikobeurteilung und zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten bei Dritten (Vorversicherer betreffend bisherigem Schadenverlauf, Bonitätsprüfungsgesellschaften, Mit- und Rückversicherer, Medizinalpersonen, Ärzte, Amtsstellen, Spitäler, Sozialversicherer und Arbeitgeber bei Kollektivversicherungen) einzuholen, und die Daten für diese Zwecke sowie für interne Marketingzwecke gemäss den vorstehenden Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten. Der/DieAntragstellende ermächtigt die Allianz Suisse Daten an ihre Generalagenturen weiterzuleiten. Mittels wählen des Buttons abschliessen wird die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Antworten auf allen Seiten bestätigt.

  • Bestätigung

    Unsere Charterversicherung für:

    Max Mustermann

    Musterstasse 99, 99999 Zürich

    Ihre gewählte Deckung:

    Musterstasse 99, 99999 Zürich

    Musterstasse 99, 99999 Zürich

    Musterstasse 99, 99999 Zürich

    Musterstasse 99, 99999 Zürich

    Musterstasse 99, 99999 Zürich

    Ihre Netto Jahresprämie*

    CHF 199.00

    exkl. der gesetzlichen Stempelkosten von 5%

    Herzliche Grüsse
    Ihre Allianz Suisse
    yachting@allianz.ch