Informationen zum Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten
bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der
Bearbeitung von Personendaten beachten wir die Vorschriften des Bundesgesetzes über den
Datenschutz (DSG)
und seiner Verordnung. Wenn nötig holen wir im Schadenformular die von Ihnen erforderliche
Einwilligung ein.
Vor Vertragsabschluss ist die Datenbearbeitung erforderlich, um entscheiden zu können, ob
der Vertrag
abgeschlossen werden kann und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Während der Vertragsdauer ist
die
Datenbearbeitung nötig für die Verwaltung Ihres Vertrages (u.a. Prämienabrechnungen) und bei
der Meldung eines
Schadens, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Forderungen bezahlt werden.
Vor Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer kann es zur Risikobeurteilung
(risikogerechte Prämie), zur
Bonitätsprüfung, zur weiteren Abklärung des Sachverhalts sowie im Schadenfall notwendig
sein, Anfragen an Dritte
im In- und Ausland zu richten und mit diesen Ihre Daten auszutauschen. In erster Linie
bearbeiten wir die Angaben
aus dem Versicherungsantrag und der Schadenanzeige. Sofern erforderlich, holen wir bei
Dritten sachdienliche
Informationen ein (Vorversicherer betreffend bisherigem Schadenverlauf,
Bonitätsprüfungsgesellschaften, Mit- und
Rückversicherer, Medizinalpersonen, Ärzte, Amtsstellen, Spitäler, Sozialversicherer,
Arbeitgeber bei
Kollektivversicherungen). Im Falle eines Rückgriffes auf einen haftpflichtigen Dritten
können die Daten zur
Durchsetzung des Regressanspruches dem haftpflichtigen Dritten bzw. dessen
Haftpflichtversicherer übermittelt
werden. Die Allianz Suisse verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen vertraulich zu
behandeln.
Daten können an die Generalagenturen der Allianz Suisse weitergeleitet werden. Die
Generalagenten stehen mit
der Allianz Suisse in einem Agenturverhältnis.
Um Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können und die Kosten zu
optimieren, werden
unsere Dienstleistungen teilweise durch rechtlich selbständige Unternehmen im In- und
Ausland erbracht. Es kann
sich um Konzerngesellschaften der Allianz Gruppe oder um Kooperationspartner handeln. Im
Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sind wir auf die konzerninterne wie auch
konzernexterne Weitergabe
Ihrer Daten angewiesen. Im Zusammenhang mit Produktoptimierungen bearbeiten wir Ihre Daten
für interne
Marketingzwecke.
Die Vermittler sind vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie die
Bestimmungen des DSG zu
beachten. Makler erhalten nur Einsicht in Ihre Daten, wenn Sie den Makler dazu ausdrücklich
ermächtigt haben
(sog. Maklermandat).
Wir bewahren Ihre Daten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf.
Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung
oder Löschung Ihrer elektronisch gespeicherten oder im Dossier abgelegten Daten.
Aufsichtsbehörde
Die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft (Aktiengesellschaft mit Sitz in Wallisellen)
untersteht der Aufsicht der
eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern.
Einwilligungsklausel
Der/Die Antragstellende bestätigt, die Versicherungsbedingungen gelesen und verstanden zu
haben und über die
Identität des Versicherers, über die versicherten Risiken, den Umfang des
Versicherungsschutzes, die Höhe der
Prämie, die Pflichten des Versicherungsnehmers, die Laufzeit und Beendigung des Vertrages
sowie die
Bearbeitung der Personendaten einschliesslich Zweck, Art der Datensammlung sowie Empfänger
informiert worden
zu sein.
Hat die Gesellschaft die Informationspflicht des schweizerischen Bundesgesetzes über den
Versicherungsvertrag
(VVG) verletzt, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Versicherungsvertrag durch
schriftliche Erklärung zu
kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei der Gesellschaft wirksam. Das Kündigungsrecht
erlischt 4 Wochen,
nachdem der Versicherungsnehmer von der Pflichtverletzung und den gesetzlichen Informationen
Kenntnis erhalten
hat, jedenfalls spätestens 1 Jahr nach der Pflichtverletzung. Für im Fürstentum
Liechtenstein gelegene Risiken und
für Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Hauptverwaltung im Fürstentum
Liechtenstein gilt die
Informationspflicht des liechtensteinischen Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VersVG).
Hat die Gesellschaft
die liechtensteinische Informationspflicht verletzt, so ist der Antragsteller an den Antrag
nicht gebunden und der
Versicherungsnehmer kann nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Das
Rücktrittsrecht erlischt
spätestens 4 Wochen nach Zugang der Police einschliesslich einer Belehrung über das
Rücktrittsrecht.
Er/Sie bestätigt, die Informationen des gebundenen Versicherungsvermittlers der Allianz
Suisse Gruppe erhalten zu
haben.
Der/Die Antragstellende bestätigt, dass er/sie die Sprache, in der dieses Formular und die
darin erwähnten
Grundlagen abgefasst sind, versteht.
Er/Sie bestätigt, die vorstehenden Informationen zum Datenschutz gelesen und verstanden zu
haben. Sofern
besonders schützenswerte Personendaten (z.B. Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit dem
Vertragsabschluss,
der Durchführung und/oder der Schadenbearbeitung) bearbeitet werden, willigt er/sie in die
Bearbeitung ein.
Er/Sie ist an diesen Antrag während 14 Tagen gebunden, wenn es sich um eine Versicherung
ohne ärztliche
Untersuchung handelt, und während 4 Wochen, wenn die Versicherung eine ärztliche
Untersuchung erfordert. In
beiden Fällen beginnt die Frist mit der Übergabe des Antrags an die Gesellschaft. Er/Sie
ermächtigt die Allianz
Suisse, die zur Antragsprüfung, zur Risikobeurteilung und zur Vertragsabwicklung notwendigen
Daten bei Dritten
(Vorversicherer betreffend bisherigem Schadenverlauf, Bonitätsprüfungsgesellschaften, Mit-
und Rückversicherer,
Medizinalpersonen, Ärzte, Amtsstellen, Spitäler, Sozialversicherer und Arbeitgeber bei
Kollektivversicherungen)
einzuholen, und die Daten für diese Zwecke sowie für interne Marketingzwecke gemäss den
vorstehenden
Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten. Der/DieAntragstellende ermächtigt die Allianz Suisse
Daten an ihre
Generalagenturen weiterzuleiten. Mittels wählen des Buttons abschliessen wird die
Vollständigkeit
und Richtigkeit sämtlicher Antworten auf allen Seiten bestätigt.